Fünf-Schritte zur Musiklizenz – Ein Ratgeber

in Allgemein an Aug 16, 2010 | von:Jan Kubran

Die Lizenzierung von Musik für die Synchronisation von Werbespots, Kinofilmen, Games und Privat-Videos ist für Lizenznehmer häufig Komplex. Folgender Ratgeber erklärt die wichtigsten Schritte.

Wenn man zum ersten Mal die erforderlichen Rechte eines Musiktitels klären möchte, der im Hintergrund eines Audio- bzw. Video-Projektes Verwendung finden soll, kann dies unter Umständen sehr komplex und undurchsichtig wirken.

Bei nahezu allen populären Titeln werden die Urheberrechte (Rechte an der Komposition und dem Text) eines Titels von einem (Musik-)Verlag verwaltet und die Leistungsschutz- bzw. Masterrechte (Rechte an der Originalaufnahme) von der jeweiligen Plattenfirma. Für die Synchronisation erheben Verlage und Labels Lizenzgebühren.

Die öffentliche Aufführung bzw. mechanische Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken wird von der GEMA wahrgenommen, die dafür ebenso entsprechende Lizenzgebühren erhebt.

Synchronisation einer Originalaufnahme

Mit den folgenden fünf Schritten gelangt man zu den erforderlichen Musiklizenzen:

1.Kontakt-Recherche für die Verlags- bzw. Masterrechte
Über die Musikrecherche der Gema lässt sich anhand des Titels und der Autoren der Verlagskontakt finden.
Die richtige Plattenfirma erfährt man entweder durch eine Info auf der Künstler CD, über die Internetsuche nach dem entsprechenden Titel oder auch auf den Download-Plattformen (wie iTunes, Musicload etc.). Die Telefon- bzw. Mailkontakte der Plattenfirmen sind auf deren Websites zu finden.

2.Anfrage bei Verlag und Plattenfirma
Die meisten Verlage bzw. Plattenfirmen haben auf Ihrer Website (unter Kontakt bzw. via Direktlink) ein vorgefertigtes Formular, in das man alle für die Lizenzierung relevanten Infos einträgt. Falls kein Formular auf dem Webauftritt vorhanden ist, spart man als Lizenznehmer Zeit und Aufwand, indem man dem entsprechenden Verlag- und Label-Kontakt folgende Infos per Mail zusendet:


  • Titel

  • Künstler

  • Autor

  • Nutzungslänge des Titels

  • Beschreibung der Verwendung

  • Lizenzzeitraum

  • Lizenzgebiet

  • Medien (z.B. TV, Internet, Kino, DVD bzw. all media)

  • Brutto-Media-Budget (gilt nur für Werbespots)


3. Einigung auf eine Lizenzgebühr
Sobald Verlag und Label alle Infos vorliegen haben, bekommt man ein auf die eingereichten Parameter angepasstes Angebot zur Verwendung der Urheber bzw. Leistungsschutzrechte zugesandt. Dies ist auf bestimmte Leitsätze und Erfahrungswerte angepasst und kann daher von Verlag zu Verlag bzw. von Label zu Label variieren. Die angebotene Lizenzgebühr ist meist noch vorbehaltlich der Zustimmung durch die Originalberechtigten. Teilweise ist die Lizenzsumme auch verhandelbar.

4. Erhalt der Lizenzvereinbarung
Wenn man der Lizenzsumme des Verlags und des Labels zustimmt, holen beide Lizenzgeber die Zustimmung ihrer Originalberechtigten ein. Sobald die Freigabe vorliegt, erhält man jeweils einen Lizenzvertrag des Verlags und Labels zugesandt.

5. GEMA-Anmeldung
Nach erfolgreicher Klärung der Verlags- und Masterrechte muss die öffentliche Wiedergabe bzw. mechanische Vervielfältigung des Synchronisations-Projektes nun noch bei der GEMA angemeldet werden.

Synchronisation einer Coverversion
Für die Synchronisation eines vom Lizenznehmer selbst neu eingespielten Titels (Cover) ist zu beachten, dass nur die Verlagsrechte geklärt werden müssen, sofern kein Ausschnitt (Sample) aus der Originalaufnahme der Plattenfirma Verwendung findet. Verwendet man jedoch innerhalb des Covers ein Sample des Originaltitels, beispielsweise für den Refrain, so ist wiederum die Freigabe der entsprechenden Plattenfirma erforderlich.

Musiksuche
Den passenden Song für den Hintergrund eines Werbespots, einer Filmszene oder des privaten Urlaubsvideos lässt sich beispielsweise über www.musiklizenzieren.com finden.

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